Als Geschädigter sind Sie selbst für die Beweissicherung verantwortlich.
Bei vielen Unfällen ist die Polizei nicht mehr zur Spurensicherung verpflichtet.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellt ein neutrales, objektives Schadengutachten, dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen werden.